Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

 

 

Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Ziffer 9 gilt auch bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses.

 

1. Preise. Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden auf Grund der am Tag der Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestlegung richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Offerten sind freibleibend:; sie verpflichten uns erst nach deren Annahme durch uns. Die Preise verstehen sich exkl. MWST.

2. Spedition, Porto, Verpackung, Kleinfakturenzuschlag. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab unserem Lager, wobei die Frachtkosten in der Faktura offen verrechnet werden. Die Spedition wird nach Ihren Angaben ausgeführt, andernfalls auf dem für Sie günstigsten und schnellsten Weg. Da Kleinmengenbestellungen nicht kostendeckend abgewickelt werden können, müssen wir einen Kleinfakturenzuschlag verrechnen.

3. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Franko-Lieferungen erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Auswahlsendungen werden nur innert 8 Tagen nach Empfang der Ware zurückgenommen. Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.

 

4. Erzeugnisse in Sonderausführung. Wir behalten uns aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, bis 10% mehr oder weniger als die bestellte Anzahl zu liefern. Bei Bestellungen, die sich nicht auf Listen- oder Offertenpreise stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich die Preise nach Ergebnis. Hergestellte Formen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum.

 

5. Umfang der Lieferpflicht. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglichst Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände lehnen wir jedwelchen Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stillegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierungen oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.

 

6. Zahlungen. Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten. Das von uns gelieferte Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum, auch wenn im Kaufvertrag kein spezieller Eigentumsvorbehalt stipuliert worden ist.

 

7. Gewährleistung, Qualitätsprüfung. Wir übernehmen für die Güte unserer Ware nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, anzubringen. Im Falle von geheimen Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel anzubringen.

 

8. Garantie. Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.

 

9. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte. Patent- und Markenrechte sowie Know-How und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in Zeichnungen und Projekten zum Ausdruck kommt, bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.

 

10. Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung diejenigen Gerichte örtlich und sachlich zuständig sein sollen, denen der Lieferant mit seinem bernischen Sitz untersteht.